Nein. Im Allgemeinen sollten Sie sich nicht schuldig bekennen. Tatsächlich plädiert das Gericht automatisch für Sie auf nicht schuldig. Auch wenn Sie schuldig sind, kann das Gericht die Klage auf Kosten der Gerichtskosten abweisen. Der Staatsanwalt kann eine vorgerichtliche Bewährung anbieten. Außerdem kann Ihnen das Gericht eine CWOF (Fortsetzung ohne Befund) anbieten, die keine Verurteilung darstellt. Denken Sie daran, ob Sie schuldig oder nicht schuldig sind, die Last liegt beim Staat, Ihre Schuld über jeden vernünftigen Zweifel hinaus zu beweisen. Wenn nicht, sollten Sie für nicht schuldig befunden werden.

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