In der Regel werden die schwerwiegenderen Fälle vor dem Superior Court behandelt. Manchmal sind beide Gerichte zuständig. Der Fall beginnt immer vor dem Bezirksgericht. Wenn der Bezirksstaatsanwalt Ihren Fall an das Superior Court weiterleiten möchte, bringt er Ihren Fall vor die Grand Jury, die entscheidet, ob sie Sie anklagen will.