An einer Anhörung des Sachbearbeiters, entscheidet ein Gerichtsschreiber, der kein Richter und im Allgemeinen kein Anwalt ist, ob es einen wahrscheinlichen Grund dafür gibt, dass Sie eine Straftat begangen haben. In diesem Fall kann er eine Beschwerde einreichen. In diesem Fall werden Sie (irgendwann in der Zukunft, nicht dann) vor einem Richter erscheinen und wegen der Anklage(en) angeklagt. Nur weil der Sachbearbeiter einen wahrscheinlichen Grund findet, muss er keine Beschwerde einreichen. Wenn Sie einen Anwalt haben, übernimmt er/sie die meiste (oder alle) Gespräche und hilft sicherzustellen, dass keine Beschwerde eingereicht wird.