Ordnungswidrigkeiten werden in der Regel vor dem Bezirksgericht verhandelt. Die Höchststrafe darf 2 ½ Jahre in einem Zuchthaus nicht überschreiten. Ein Verbrechen kann mehr als 2 ½ Jahre dauern und kann im Staatsgefängnis verbüßt werden. Beispiele für Vergehen sind: Körperverletzung und Körperverletzung, Fahren mit ausgesetztem Führerschein, Oui, Hausfriedensbruch, Ruhestörung und unanständige Entblößung. Beispiele für Verbrechen sind: Körperverletzung und Körperverletzung mit einer gefährlichen Waffe, Vergewaltigung, Raub und Mord.

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