Manchmal geraten Sie oder ein Angehöriger mit dem Gesetz in Konflikt. Sie wissen nicht, was Sie tun sollen. Vielleicht werden Sie nicht wegen eines neuen Verbrechens angeklagt, aber Sie stellen fest, dass Sie einen ausstehenden Haftbefehl aus einem Fall vor vielen Jahren haben. Möglicherweise erinnern Sie sich nicht einmal daran, worum es in dem Fall ging, oder Sie hätten denken können, dass er gelöst wurde. Vielleicht haben Sie eine ausstehende Geldstrafe, Wiedergutmachung oder Bewährungsgebühr nicht bezahlt. Das einzige, was Sie sicher wissen, ist, dass Sie Ihren Führerschein nicht erneuern können oder Ihre Sozialversicherungsleistungen verlieren werden. Wie geht's? Die Antwort ist einfach: Lassen Sie sich anwaltlich beraten.

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